Wir beraten Sie bei der Erstellung von Jahresabschlüssen / Einnahmen-Überschussrechnung und die dazu gehörigen Steuererklärungen
Auf Grundlage der laufenden Finanzbuchführung erstellen wir für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss oder – sofern gesetzlich zulässig – die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Dabei berücksichtigen wir sämtliche handels- und steuerrechtlichen Vorgaben und nutzen vorhandene steuerliche Gestaltungsspielräume sachgerecht aus.
Für bilanzierende Unternehmen übernehmen wir zusätzlich die Erstellung der E-Bilanz einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung an das Finanzamt. So stellen wir eine ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten sicher.
Darüber hinaus kümmern wir uns um die Offenlegung oder Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger. Sofern erforderlich, erstellen wir auch den Anhang zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der jeweiligen Größenklassen und gesetzlichen Anforderungen.
Aus den ermittelten Jahresabschluss- bzw. EÜR-Daten fertigen wir im Anschluss die entsprechenden Steuererklärungen, insbesondere die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuerjahreserklärung. Die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung sowie die sorgfältige Prüfung der Steuerbescheide sind für uns selbstverständlich.
Durch die enge Verzahnung von Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen erhalten Sie eine konsistente, rechtssichere und verlässliche Grundlage für Ihre steuerlichen Verpflichtungen und unternehmerischen Entscheidungen.
Dingolfing
Bergander & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
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